18.09.2001

Urteile: Vermögen behinderter Kinder

Bei der Prüfung, ob Eltern Kindergeld zusteht, zählen bei einem schwerbehinderten Kind über 18 Jahre nur seine Einkünfte und Bezüge. Vermögen des Kindes darf die Familienkasse in diesem Fall nicht berücksichtigen (Finanzgericht Münster, Az. 6 K 4490/99 Kg, Revision beim Bundesfinanzhof, Az. VI R 38/01).

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