18.09.2001

Urteile: Umzug zum Partner anerkannt

Wer bei seinem Partner einzieht, kann die Umzugskosten in der Steuererklärung angeben. Die Ausgaben zählen als Werbungskosten, wenn der neue Arbeitsweg mindestens täglich eine Stunde Fahrzeit einspart (BFH, Az. VI R 175/99). Auf die privaten Motive kommt es dann nicht an.

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