Wer bei seinem Partner einzieht, kann die Umzugskosten in der Steuererklärung angeben. Die Ausgaben zählen als Werbungskosten, wenn der neue Arbeitsweg mindestens täglich eine Stunde Fahrzeit einspart (BFH, Az. VI R 175/99). Auf die privaten Motive kommt es dann nicht an.
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