Käufer zweier Eigentumswohnungen in einem Haus, die eine vermieten und eine selber nutzen, können die Schuldzinsen für die vermietete Wohnung so als Werbungskosten ansetzen, wie sie im zugehörigen Grundbuchblatt stehen. Sie müssen die Schuldzinsen für das gesamte Haus nicht entsprechend der anteiligen Wohnflächen aufteilen (Finanzgericht Köln, Az. 11 K 3312/96, Revision beim Bundesfinanzhof, Az. IX R 22/01).
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