Lässt ein gesetzlich Versicherter sich Zahnersatz im Ausland machen, muss er seiner Krankenkasse vorher einen Heil- und Kostenplan vorlegen. Den Kassenzuschuss gibt es nur für genehmigten Zahnersatz, so das Bundessozialgericht (Az. B 1 KR 19/08 R). Damit scheiterte die Klage einer Patientin gegen ihre AOK. Sie hatte zwar von einem Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Doch dann ließ sie sich die Zähne anderthalb Jahre später ohne Heil- und Kostenplan in Tschechien machen und bezahlte dafür 1 810 Euro.
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