19.04.2006

Urteil: Weniger Arbeitslosengeld

Wer sich zu spät arbeitslos meldet und deshalb Nachteile hat, kann keinen Schadenersatz vom alten Arbeitgeber fordern mit der Begründung, dieser hätte auf die Meldefristen hinweisen müssen (Bundesarbeitsgericht, Az. 8 AZR 571/04).

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