21.01.2003

Urteil: Versäumnis der Behörde

Das Finanzamt ist verpflichtet, einen offenkundig fehlgeleiteten Einspruch gegen einen Steuerbescheid an die richtige Stelle weiterzuleiten. Sonst ist es einem Steuerpflichtigen nicht anzulasten, wenn er seine Einspruchsfrist versäumt (Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 476/01).

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