Zwei Anleger, die Cumulusfondsanteile über die Sparkasse Mannheim (heute: Sparkasse Rhein Neckar Nord) finanziert haben, müssen ihre Kredite nicht zurückzahlen. Außerdem erhalten sie ihre als Sicherheit abgetretenen Lebensversicherungen zurück. Die Kreditverträge seien unwirksam, weil sie über eine Treuhänderin abgeschlossen wurden, die keine Erlaubnis zur Rechtsbesorgung hatte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Pilotverfahren (Az. XI ZR 41/04 und XI ZR 42/04).
Durch die Urteile stünden 400 Klagen gegen die Sparkasse vor einem erfolgreichen Ende, teilten die Heidelberger Anwälte Witt & Nittel mit.
- Die Sparkasse Rhein Neckar Nord steht wegen ihres dubiosen Treuhandmodells auf der Finanztest-Warnliste.
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