Urteil: Teure Direktversicherung

finanztest 07/2008

Gesetzlich Versicherte müssen auf die Einmalzahlung aus einer Direktversicherung Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde ­dagegen ab (Az. 1 BvR 1924/07).

Einer der Kläger erhielt aus einer Kapitallebensversicherung, die sein Arbeitgeber für ihn eingerichtet hatte, rund 86 000 Euro. Der Betrag wird rechnerisch auf zehn Jahre verteilt und wie eine monatliche Betriebsrente von 717 Euro gewertet. Dafür muss der Versicherte zehn Jahre lang monatlich rund 107 Euro Kassenbeitrag zahlen.

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