15.03.2005

Urteil: Radartrickser ohne Rechte

Der Kauf eines Warngeräts zur Umgehung von Radarfallen ist erlaubt, aber sittenwidrig. Ist das Gerät defekt, können Käufer deshalb keinerlei Ansprüche an den Verkäufer geltend machen (BGH, Az. VIII ZR 129/04).

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