16.12.2003

Urteil: Kündigung wegen Verspätung

Die Kündigung eines Mitarbeiters, der dreimal etwa 45 Minuten zu spät kam, ist gerechtfertigt. Die Entschuldigung, er habe verschlafen, da er sich nachts um kranke Kinder kümmern musste, galt nicht. Er müsse dafür sorgen, nicht zu verschlafen, urteilte das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (Az. 14 Sa 31/03).

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