21.03.2006

Urteil: Kündigung vor Arbeitsbeginn

Ein Job kann auch vor dem ersten Arbeitstag gekündigt werden. Es gilt die für die Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist. Ist nichts vereinbart, gilt eine Zwei-Wochen-Frist (Bundesarbeitsgericht, Az. 6 AZR 283/05).

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