18.01.2005

Urteil: Kommune muss streuen

Hat eine Kommune nach nächtlichem Schneefall die Hauptverkehrsstraßen ohne plausible Gründe nicht bereits vor Beginn der Hauptverkehrszeit gestreut, haftet sie für glättebedingte Unfälle (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az. 4 U 154/03).

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