18.01.2005

Urteil: Keine Kündigung durch Fax

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per Fax ist unwirksam, da die Kündigung eigenhändig unterschrieben und im Original übergeben werden muss. Ein Telefax ist rechtlich gesehen lediglich eine Kopie (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 475/03).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice