Verbietet der Mietvertrag die Hundehaltung, darf der Mieter auch keine fremden Hunde beherbergen. Gelegentlicher Besuch mit Hund ist erlaubt. Sind aber regelmäßig mehrmals wöchentlich Hunde in der Wohnung, ist das unzulässig (Amtsgericht Hamburg, Az. 49 C 29/05).
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