21.03.2006

Urteil: Hundebesuch verboten

Verbietet der Mietvertrag die Hundehaltung, darf der ­Mieter auch keine fremden Hunde beherbergen. Gelegentlicher Besuch mit Hund ist erlaubt. Sind aber regelmäßig mehrmals wöchentlich Hunde in der Wohnung, ist das unzulässig (Amtsgericht Hamburg, Az. 49 C 29/05).

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