18.10.2005

Urteil: Fluggesellschaft haftet

Wird ein als Fluggepäck aufgegebener Koffer aufgebrochen, muss die Fluggesellschaft dafür haften, wenn sie nicht nachweisen kann, dass keiner ihrer Mitarbeiter schuld ist (Oberlandesgericht Köln, Az. 22 U 145/04).

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