14.11.2006

Urteil: Falsche ebay-Bewertung

Unwahre ebay-Bewertungen müssen nachträglich gelöscht werden. Eine Frau hatte im Internet bei ebay Ware ein­gekauft, die sich nach der Abholung als mangelhaft herausstellte. Sie ließ die Ware zurückgehen. Die Verkäuferin bewertete die Käuferin im ebay-Eintrag daraufhin mit den Worten „nimmt die Ware nicht ab“. Da die Käuferin die Ware abgeholt und später mit Recht zurückgegeben hatte, musste die Verkäuferin den Kommentar zurücknehmen (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 13 U 71/05).

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