Unwahre ebay-Bewertungen müssen nachträglich gelöscht werden. Eine Frau hatte im Internet bei ebay Ware eingekauft, die sich nach der Abholung als mangelhaft herausstellte. Sie ließ die Ware zurückgehen. Die Verkäuferin bewertete die Käuferin im ebay-Eintrag daraufhin mit den Worten „nimmt die Ware nicht ab“. Da die Käuferin die Ware abgeholt und später mit Recht zurückgegeben hatte, musste die Verkäuferin den Kommentar zurücknehmen (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 13 U 71/05).
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen