Alleinstehende können auch dann Kosten für einen zweiten Haushalt am Arbeitsort absetzen, wenn sie im Heimatort mietfrei eine Wohnung im Haus der Eltern bewohnen. Das vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedene Verfahren geht aber noch beim Bundesfinanzhof weiter (Az. VI R 60/05).
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