Wenn der Ausbau eines Dachgeschosses das Äußere des Daches massiv verändert, kann die Bauaufsicht die Genehmigung des Ausbaus verweigern. Ein Hausbesitzer wollte mehrere Gauben derart einbauen, dass äußerlich der Eindruck eines viergeschossigen Terrassenhauses entstanden wäre. Die Umgebung war aber durch Gebäude mit zwei Geschossen geprägt (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Az. 1 LA 8/05).
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