Spenden an eine portugiesische gemeinnützige Einrichtung muss das deutsche Finanzamt nicht als Sonderausgaben berücksichtigen. Das verstoße auch nicht gegen das EU-Gemeinschaftsrecht, stellte das Finanzgericht Münster fest (Az. 11 K 2505/05 E). Endgültig muss dazu der Bundesfinanzhof noch urteilen (Az. XI R 56/05).
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