19.04.2006

Urteil: Auslandsspende ohne Abzug

Spenden an eine portugiesische gemeinnützige Ein­richtung muss das deutsche Finanzamt nicht als Sonderausgaben berücksichtigen. Das verstoße auch nicht ­gegen das EU-Gemeinschaftsrecht, stellte das Finanz­gericht Münster fest (Az. 11 K 2505/05 E). Endgültig muss dazu der Bundesfinanzhof noch urteilen (Az. XI R 56/05).

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