18.10.2005

Urteil: Abschleppen trotz Handy

Falschparker schützt auch ­eine im Auto ausgelegte ­Handynummer nicht vor dem Abschleppen. Schon gar nicht, wenn es sich dabei um einen offenbar vorformulierten und daher anscheinend häufig eingesetzten Hinweis handelt (Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az. 3 Bf 25/02).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice