Wer im Netz verbotenerweise Musik, Filme oder Spiele herunterlädt, riskiert eine Abmahnung. Anwälte bitten allerdings auch jene zur Kasse, die im Netz fremde Bilder oder Ausschnitte aus Stadtplänen verwenden. test.de erklärt, was im Internet verboten ist und wie sich Betroffene gegen eine Abmahnung wehren.
Abmahnungen sind keine Abofallen
Eine Abmahnung – viele Betroffene wissen zuerst gar nicht, was das ist. Einige denken, dass sie im Internet in eine Abofalle getappt sind: Ein falscher Klick und jetzt müssen sie dafür zahlen. Weit gefehlt. Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen, wenn jemand durch das Verhalten eines anderen in seinem Urheberrecht verletzt und geschädigt wurde. Dem Inhaber des Rechts entsteht zum Beispiel ein Schaden, wenn die Leute seinen Film nicht im Kino ansehen, sondern ihn kostenlos im Internet herunterladen. Eine Abmahnung soll die zivilrechtlichen Ansprüche des Rechteinhabers durchsetzen: den Anspruch auf Schadenersatz und den Anspruch auf Unterlassung. Mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen Rechteinhaber Anwälte.
Vorsicht bei der Nutzung von Tauschbörsen
Die Anwälte verschicken Abmahnungen und erklären, dass sich der Internetnutzer rechtswidrig verhalten hat. Verboten ist es zum Beispiel, in Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Computerspiele an andere weiterzugeben. Man spricht auch davon, dass die Dateien „geteilt“ werden, auf Englisch „Filesharing“. Die Nutzer tauschen die Dateien meist über so genannte Peer-to-Peer-Netzwerke. Was viele nicht wissen: Wenn der Internetnutzer eine Datei herunterlädt, wird sie gleichzeitig hochgeladen und steht in dem Moment anderen Nutzern zur Verfügung. Er macht die Datei also anderen öffentlich zugänglich – eine Handlung, die nur der Rechteinhaber vornehmen darf.
Wo eine Abmahnung droht
Rechtsanwälte mahnen aber nicht nur wegen Filesharing ab. Verboten ist es beispielsweise auch, Fotos zu verwenden, die andere aufgenommen haben. Das kann bis zu 1 000 Euro kosten. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, urheberrechtlich geschützte Stadtplanausschnitte auf die eigene Homepage zu stellen – es sei denn, man hat einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der einem die Nutzungsrechte einräumt.
Posten bei Facebook – ist das erlaubt?
Für viel Aufregung hat eine Abmahnung gesorgt, bei der es um eine Gummiente auf einer Facebook-Seite ging: Rechtsanwälte hatten ein Unternehmen abgemahnt, weil ein Dritter auf die Facebook-Seite des Unternehmens ein Bild der Spielzeugente gepostet hatte, für das er keine Rechte besaß Abmahnung wegen Foto auf Pinnwand. Eine solche Abmahnung kann auch einen privaten Facebook-Nutzer treffen, insbesondere wenn er seine Pinnwand so eingestellt hat, dass jeder den Inhalt einsehen kann. Denn damit macht er den Inhalt unter Umständen anderen öffentlich zugänglich. Dieses Recht steht aber nur dem Rechteinhaber zu.
Abmahnung in der Post – was tun?
Der vollständige Artikel aus Test erklärt:
- die wichtigsten Begriffe rund ums Urheberrecht,
- was im Internet verboten ist
- und wie man sich am besten gegen eine Abmahnung wehrt.
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