Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2009 bis 2011 unverändert bei 19,9 Prozent liegen, so die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
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