18.11.2008

Unterhalt: Gut für Lebenspartner

Finanzämter müssen beim Unterhalt für Lebenspartner nun die gleichen Maß­stäbe anlegen wie Sozialämter: Es geht um Paare, in denen ein Partner seinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II ganz oder teilweise verliert, weil sein Lebensgefährte zu viel Einkommen hat. Dieser darf nun Unterhalt geltend machen, unabhängig davon wie hoch sein Einkommen ist. Steuermindernd anerkannt sind bis zu 640 Euro pro Monat (im Jahr 7 680 Euro).

Bisher konnte ein Lebensgefährte den Höchstbetrag nur abziehen, wenn er selbst noch genug Geld zum Leben hatte. Sonst kürzte das Finanzamt den Abzugsbetrag. Das darf es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht mehr (Az. III R 23/07).

Tipp: Sie müssen dem Finanzamt nachweisen, um wie viel Euro die Behörde die Sozialleistungen gekürzt hat. Einkünfte und Bezüge des Empfängers von über 624 Euro im Jahr mindern nach Abzug von 180 Euro und der Pflichtbeträge zur Sozialversicherung den abziehbaren Höchstbetrag. Hat Ihr Lebensgefährte gar keine Sozialleistungen bekommen, genügt seine formlose Erklärung.

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