Finanzielles: Wer übernimmt die Kosten?
- Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 5.000 Mark.
- Gilt der Einbau als beruflliche Rehabilitationsmaßnahme, zahlen gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Bundesanstalt für Arbeit. Bei Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein.
- Krankenkassen zahlen nur für "Treppenraupen".
- Einige Bundesländer haben spezielle Sonderprogramme, zum Beispiel Thüringen, Hamburg, Baden-Württemberg. Sie fördern den Einbau von Liftern im Einzelfall finanziell. Erkundigen Sie sich bei den Wohnungs-, Bau- oder Sozialämtern.
- Das Sozialamt unterstützt, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen.
- In den meisten Fällen werden Treppenlifter aber aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
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