06.09.2012

Tierhalter-Haftpflicht: Tierhalter haften immer

Tierhalter-Haftpflicht Meldung

Der Halter eines Tieres muss für Schäden haften, die durch sein Tier entstehen – und zwar unabhängig davon, ob er in Reichweite des Tieres ist und das Verhalten beeinflussen kann oder nicht. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und eine Hundehalterin zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen Tierarzt verurteilt (Az. 20 U 38/11).

Kommentare (1)

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derMythos schrieb am 07.09.2012 um 23:20 Uhr:

Ich bin unschlüssig

Komisches Urteil, muss der Tierarzt, als "Profi" nicht auch dafür sorge tragen dass er nicht gebissen werden kann?
Ich meine, wenn er den Hund aus der narkose holt, ohne dabeisein der Halterin, das ist doch seine Entscheidung gewesen. 
Grade ein Tierarzt sollte sich doch der Gefahr bewusst sein und entsprechend vorsorgen UND versichern!
Oder soll ein Arzt nun einen Menschen verklagen weil er ihn angesteckt hat...

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