Der Halter eines Tieres muss für Schäden haften, die durch sein Tier entstehen – und zwar unabhängig davon, ob er in Reichweite des Tieres ist und das Verhalten beeinflussen kann oder nicht. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und eine Hundehalterin zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen Tierarzt verurteilt (Az. 20 U 38/11).

Kommentare (1)
derMythos schrieb am 07.09.2012 um 23:20 Uhr:
Ich bin unschlüssig
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice