30.03.2006

Tiefgekühlte Garnelen: Mehr Biss

Ausgewählt, geprüft, bewertet

Tiefgekühlte Garnelen Test
Schlecht sortiert: Zu viel Bruch

Im Test: 20 tiefgekühlte geschälte Garnelen, davon 4 gekochte Kaltwasser- und 5 gekochte Warmwassergarnelen, dazu 11 rohe Warmwassergarnelen.
Einkauf der Prüfmuster: Oktober / November 2005. Alle Ergebnisse und Bewertungen beziehen sich auf Proben mit angegebenem Mindesthaltbarkeitsdatum.
Preise: Anbieterbefragung im Januar/Februar 2006.

Abwertungen

Tiefgekühlte Garnelen Test
und ungleiche Größe fielen auf.

Das test-Qualitätsurteil konnte maximal eine halbe Note besser sein als die sensorische Fehlerfreiheit. War sie „mangelhaft“, konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein. Bei „mangelhafter“ Deklaration Abwertung um eine Note.

Sensorische Fehlerfreiheit: 40 %

Fünf Experten prüften Aussehen und Geruch der gefrorenen Garnelen. Gekochte Garnelen wurden im Kühlschrank aufgetaut, dann abgespült. Rohe Garnelen wurden in siedendem Wasser auf 65 °C erhitzt. Bei der Verkostung hatten alle Garnelen Raumtemperatur. Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur/Mundgefühl wurden vor allem auf Fehler geprüft. Für die sensorische Beschreibung erarbeiteten die Experten einen Konsens.

Einheitlichkeit/Verarbeitung: 15 %

Es wurde der Anteil von Garnelenbruchstücken, Schalen- und Darmresten, Verfärbungen ermittelt, außerdem die Einheitlichkeit der Größe.

Rückstands- und Schadstofffreiheit: 15 %

Gemäß der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU) nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geprüft auf Quecksilber, Kadmium und Blei. Mit Hemmstofftest auf Antibiotika, mit LC-MS-MS auf Chloramphenicol und Nitrofuran-Metabolite geprüft.

Mikrobiologische Qualität: 10 %

Gemäß ASU nach § 64 LFGB: Gesamtkeimzahl, Salmonellen, L. monocytogenes, E. coli, Enterobakterien, Pseudomonaden, Staphylokokken, Vibrionen.

Verpackung: 5 %

Geprüft auf Aufwand und Zweckmäßigkeit.

Deklaration: 15 %

Geprüft gemäß lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften. Außerdem bewerteten wir Nährwertangaben, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Angaben und ob Auslobungen gerechtfertigt waren.

Weitere Prüfungen (nicht bewertet)

Gemäß ASU nach § 64 LFGB: pH-Wert, Kochsalz, Sulfit, Phosphat, kondensierte Phosphate, Konservierungsstoffe, Bestrahlung. Codex-Standard für Bestimmung des Glasuranteils.

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