Testamentsvollstrecker verwalten das Erbe im Auftrag des Verstorbenen. Bisher sind es Privatpersonen oder Anwälte und Notare, die diese Aufgabe erfüllen. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil den Kreis der Berechtigten erweitert: Auch Banken und Steuerverwalter dürfen künftig Testamente vollstrecken. Das vergrößert die Auswahl. Die bessere Wahl ist aber oft der Anwalt.
Finanztest sagt, warum und gibt Tipps zum Thema.
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