14.12.2004

Tagesmütter: Keine Rente

Tagesmütter müssen keine Beiträge für die Rentenversicherung bezahlen und bekommen dann später auch keine Rente. Weil sie weder als Erzieherinnen noch als Pflegepersonen gelten, sind sie nicht rentenversicherungspflichtig, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 13 RA 213/04, nicht rechtskräftig). Schwerpunkt ihrer Aufgaben sei allein die Beaufsichtigung der Kleinkinder während der ­Abwesenheit der Eltern.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice