Sturmtief Xynthia hat schwere Schäden hinterlassen. Trotz Schreck und Chaos: Geschädigte müssen sich zügig daran machen, mit der Versicherung abzurechnen. Sonst drohen Komplikationen bis hin zur totalen Zahlungsverweigerung.
Mehrere Meldungen nötig
Betroffene müssen sich bei Schäden nach einem Sturm meist mit mehreren Versicherern auseinandersetzen. Ab Windstärke 8 sind vor allem Gebäude-, Hausrat- und die Kaskoversicherung fürs Auto in der Pflicht. Diese Policen decken die wichtigsten Sturmschäden an Gebäuden, Mobiliar und Auto ab.
Pflicht zur Schadensminderung
Versicherungsnehmer fragen am besten direkt bei ihrer Gesellschaft nach, wie sie im Einzelfall weiter vorgehen sollen. Beim ersten Anruf müssen sie meist noch keine genauen Angaben zu den Schäden machen. Sie sind allerdings verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten. Beispiel: Bei Schäden an Dachfenstern sind Versicherte in der Pflicht, sie so schnell wie möglich provisorisch mit Plane abzudecken. Wer seiner Schadenminderungspflicht nicht nachkommt, läuft Gefahr, dass die Versicherung für dadurch entstehende Folgeschäden nicht zahlt.
Tipps im Detail: Meldung von Sturmschäden
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