12.10.2012

Studien­beginn: Gut leben im Studium

Kranken­versicherung

Studenten brauchen eine Kranken­versicherung. Doch nicht immer müssen sie einen eigenen Vertrag abschließen. Viele sind noch beitrags­frei über die Eltern versichert. test.de sagt, was Studenten wissen müssen.

Kranken­versicherung

Studenten sind kranken­versicherungs­pflichtig. Sie haben drei Möglich­keiten, sich zu versichern:

  • Beitrags­frei. Wer als Schüler schon über die Eltern beitrags­frei in der gesetzlichen Kranken­versicherung familien­versichert war, kann dies im Studium bis zum 25. Lebens­jahr bleiben. Die Familien­versicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende vier Bedingungen gleich­zeitig zutreffen:
    1. Die Eltern sind verheiratet
    2. ein Eltern­teil ist privat kranken­versichert
    3. der Privatversicherte verdient brutto mehr als der gesetzlich versicherte Partner
    4. der Privatversicherte verdient mehr als 4 350 Euro brutto im Monat.
    Für alle, die vor dem Studium Wehr- oder Zivil­dienst geleistet haben, verlängert sich die kostenlose Familien­versicherung um die Zeit ihres Dienstes. Familien­versicherte Studenten dürfen zudem nicht nebenher arbeiten, es sei denn sie haben nur einen Minijob.
  • Studentische Pflicht­versicherung. Ist ein Student älter als 25 Jahre oder verdient er monatlich mehr als 450 Euro, ist eine beitrags­freie Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich. In diesem Fall muss er sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflicht­versichern. Der Beitrags­satz für studentische Kranken­versicherungen ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er beträgt zurzeit inklusive Pflege­versicherung bis zum 23. Lebens­jahr 77,01 Euro im Monat, danach 78,50 Euro im Monat. Die Kosten für private Kranken­versicherungen liegen meist deutlich höher. Wichtig: Eventuell fallen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zusatz­beiträge an. Dann erhöht sich Ihr monatlicher Beitrag entsprechend.
  • Freiwil­lige Versicherung. Die studentische Pflicht­versicherung gilt nur bis zum Abschluss des 14. Fach­semesters, längs­tens jedoch bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebens­jahr voll­endet wird. Danach müssen Studenten die freiwil­lige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Haben sie kein Einkommen oder nur ein sehr geringes, dann berechnet die Kasse den Beitrag aus einem fiktiven Mindest­einkommen. Aktuell beträgt dies 898,33 Euro im Monat.
  • Privat. Wer schon als Jugend­licher privat versichert war und das bleiben möchte, kann sich von der gesetzlichen Versicherungs­pflicht befreien lassen. Er muss dann aber das gesamte Studium lang privat versichert bleiben. Auch nach Ende der studentischen Pflicht­versicherung können Studierende anstatt sich freiwil­lig gesetzlich zu versichern, eine private Versicherung abschließen. Das ist aber in der Regel nicht güns­tiger. Außerdem besteht das Risiko, in der Privatversicherung „fest­zusitzen“, wenn jemand nach dem Studium keine sozial­versicherungs­pflichtige Anstellung findet oder wenn er sich selbst­ständig macht.
  • Ausland. Wer ins Ausland fährt, benötigt zudem eine Auslands­reise-Kranken­versicherung. Für einen normalen Urlaub reicht eine Jahrespolice. Für den längeren Aufenthalt im Ausland - etwa bei einem Auslands­semester – sind spezielle Tarife für Einzelreisen nötig.

Tipp: Als Bafög-Empfänger können Sie vom Bafög-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflege­versicherung bekommen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Weitere wichtige Versicherungen

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