Krankenversicherung
Studenten brauchen eine Krankenversicherung. Doch nicht immer müssen sie einen eigenen Vertrag abschließen. Viele sind noch beitragsfrei über die Eltern versichert. test.de sagt, was Studenten wissen müssen.
Krankenversicherung
Studenten sind krankenversicherungspflichtig. Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu versichern:
-
Beitragsfrei. Wer als Schüler schon über die Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, kann dies im Studium bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:
1. Die Eltern sind verheiratet
2. ein Elternteil ist privat krankenversichert
3. der Privatversicherte verdient brutto mehr als der gesetzlich versicherte Partner
4. der Privatversicherte verdient mehr als 4 350 Euro brutto im Monat.
Für alle, die vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich die kostenlose Familienversicherung um die Zeit ihres Dienstes. Familienversicherte Studenten dürfen zudem nicht nebenher arbeiten, es sei denn sie haben nur einen Minijob. - Studentische Pflichtversicherung. Ist ein Student älter als 25 Jahre oder verdient er monatlich mehr als 450 Euro, ist eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich. In diesem Fall muss er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Der Beitragssatz für studentische Krankenversicherungen ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er beträgt zurzeit inklusive Pflegeversicherung bis zum 23. Lebensjahr 77,01 Euro im Monat, danach 78,50 Euro im Monat. Die Kosten für private Krankenversicherungen liegen meist deutlich höher. Wichtig: Eventuell fallen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zusatzbeiträge an. Dann erhöht sich Ihr monatlicher Beitrag entsprechend.
- Freiwillige Versicherung. Die studentische Pflichtversicherung gilt nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach müssen Studenten die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Haben sie kein Einkommen oder nur ein sehr geringes, dann berechnet die Kasse den Beitrag aus einem fiktiven Mindesteinkommen. Aktuell beträgt dies 898,33 Euro im Monat.
- Privat. Wer schon als Jugendlicher privat versichert war und das bleiben möchte, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Er muss dann aber das gesamte Studium lang privat versichert bleiben. Auch nach Ende der studentischen Pflichtversicherung können Studierende anstatt sich freiwillig gesetzlich zu versichern, eine private Versicherung abschließen. Das ist aber in der Regel nicht günstiger. Außerdem besteht das Risiko, in der Privatversicherung „festzusitzen“, wenn jemand nach dem Studium keine sozialversicherungspflichtige Anstellung findet oder wenn er sich selbstständig macht.
- Ausland. Wer ins Ausland fährt, benötigt zudem eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Für einen normalen Urlaub reicht eine Jahrespolice. Für den längeren Aufenthalt im Ausland - etwa bei einem Auslandssemester – sind spezielle Tarife für Einzelreisen nötig.
Tipp: Als Bafög-Empfänger können Sie vom Bafög-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.
Jetzt freischalten
Wie möchten Sie bezahlen?
- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur rund 10 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen