20.12.2001

Stichwort "Aut-Idem-Regelung": Fragen Sie Ihren Apotheker

Gesundheitspass: Gläserner Patient?

Zugriffsrechte

Zur Kontrolle falscher Daten wäre rechtlich der Arzt verpflichtet. Apotheker, Kliniken und Pflegeheime müssten Daten ablesen und eingeben. Patienten müssten die Daten jederzeit lesen, ändern oder löschen lassen können.

Wichtig beim Gesundheitspass sind eindeutig definierte Grundlagen. Dann sind Notfälle schneller, Behandlungen gründlicher und besser zu dokumentieren. Das käme allen zugute.

Für alle Medikamente

Um Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten aufzuspüren, müssten im Gesundheitspass aber alle Präparate aufgeführt werden ­ auch die für die Selbstbehandlung gekauften.

Herauslesbare "Patienten-Risiko-Profile" dürfen Krankenkassen, Versicherungen und Arbeitgebern nicht zugänglich sein. Rechtlich ist außerdem der Zugriff von Behörden zu klären.

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