15.11.2005

Steuern im Alter: Rechnung für zwei

Steuern im Alter Special
Karl-Heinz Linke ist Rentner, seine Frau Angela berufstätig. Solche Ehepaare können die Steueränderungen für Rentner besonders treffen.

Ist ein ­Partner in Rente und der ­andere berufstätig, müssen Ehepaare für das Jahr 2005 oft Steuern nachzahlen. Ihre Steuerlast können sie jetzt berechnen.

Von 1 000 Euro gesetzlicher Altersrente sind seit Januar 500 Euro steuerpflichtig. Vorher waren es nur 270 bis 320 Euro.

Für viele Rentnerpaare ist das kein Problem. Die Freibeträge sind weiter so hoch, dass sie am Ende doch keine Steuern zahlen müssen. Anders sieht es aus, wenn ein Partner noch arbeitet.

Dann erzielen Ehepaare dieses Jahr oft so hohe steuerpflichtige Einkommen, dass ­sie mehr abgeben müssen als bisher. Einige werden nach der Steuerabrechnung im nächsten Jahr nachzahlen müssen.

Was auf sie zukommt, können Ehepartner sich jetzt schon ausrechnen. Wie das geht, wenn einer noch sozialversicherungspflichtig arbeitet, zeigen wir am fiktiven Beispiel von Lisa und Max Berger.

Sie ist 60 Jahre alt und Angestellte. Er ist mit 65 Jahren in Rente gegangen. Die beiden rechnen so, wie das Finanzamt später in ihrem Einkommensteuerbescheid rechnen wird. Im ersten Schritt ermittelt jeder Partner seine Einkünfte.

So rechnet Max Berger seine Einkünfte aus
Die gesetzliche Rente
, die Max Berger dieses Jahr bekommt, beträgt vor Abzug der Kranken- und Pflegekassenbeiträge 10 000 Euro. Die Hälfte davon ist steuerpflichtig. Das sind 5 000 Euro.

Gesetzliche Rente: 10 000 Euro
Davon 50 Prozent steuerpflichtig: 5 000 Euro

Für Renten aus privaten Versicherungen oder der betrieblichen Altersvorsorge gelten dagegen andere Regeln als für die ­gesetzliche Rente. Wenn die Beiträge dafür voll oder pauschal versteuert wurden, ist von der Auszahlung wenig steuerpflichtig.

Je nach Alter bei Rentenbeginn ist der steuerpflichtige Anteil so hoch:
Alter bei Rentenbeginn / Steuerpflichtiger Teil
60 Jahre / 22 Prozent
61 Jahre / 22 Prozent
62 Jahre / 21 Prozent
63 Jahre / 20 Prozent
64 Jahre / 19 Prozent
65 Jahre / 18 Prozent

Rente aus Pensionskasse. Max Berger bekommt 5 000 Euro Rente aus einer Pensionskasse, in die er über die Firma pauschal versteuerten Lohn eingezahlt hat. Weil die Rente mit 65 Jahren begonnen hat, sind nur 18 Prozent steuerpflichtig.

Rente aus Pensionskasse: 5 000 Euro
Davon 18 Prozent steuerpflichtig: 900 Euro

So wie jeder kann Max Berger von seinen Renten noch eine Werbungskostenpauschale abziehen.

Gesetzliche Rente: 5 000 Euro
+ Rente aus Pensionskasse: 900 Euro
– Werbungskostenpauschale: 102 Euro
1. Renteneinkünfte: 5 798 Euro

Am ungünstigsten sind im Alter Firmenpensionen auf Steuerkarte, die der Arbeitnehmer oder Chef früher steuerfrei finanziert hat. Sie sind voll steuerpflichtig. Das gilt für Pensionszusagen der Firma und für Verträge mit Unterstützungskassen.

Für solche Bezüge erhalten Firmenpensionäre ab dem 63. Lebensjahr aber einen Freibetrag. Durch ihn sind 40 Prozent der Pension steuerfrei, jedoch maximal 3 000 Euro im Jahr. Zusätzlich kann jeder noch einen Freibetrag von 900 Euro und eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen.

Firmenpension. Max Berger bezieht auf Steuer­karte 6 000 Euro aus einer Pensionszusage der Firma. Weil der Chef diese steuerfrei finanziert hat, ist sie voll steuerpflichtig. Max Berger kann aber die üblichen Freibeträge abziehen.

Pensionszusage: 6 000 Euro
– 40 Prozent Versorgungsfreibetrag: 2 400  Euro
– Zusatzfreibetrag: 900 Euro
– Werbungskostenpauschale: 102 Euro
2. Pensionseinkünfte: 2 598 Euro

Zinsen. Berger erzielt zudem 10 000 Euro Zinsen. Die kürzt er um den Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale für Ehepaare:

Zinsen: 10 000 Euro
– Sparerfreibetrag: 2 740  Euro
– Werbungskostenpauschale: 102 Euro
3. Kapitaleinkünfte: 7 158 Euro

Jetzt addiert Max Berger alle Einkünfte:
Max Bergers Gesamteinkünfte: 15 554 Euro

So rechnet Lisa Berger ihre Einkünfte aus

Arbeitslohn. Lisa Berger verdient 20 000 Euro brutto. Werbungskosten zieht sie pauschal ab.
Arbeitslohn: 20 000 Euro
– Arbeitnehmerpauschbetrag: 920 Euro
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: 19 080 Euro

Summe der Einkünfte

Zusammen haben Bergers Einkünfte von:
Bergers Einkünfte: 34 634 Euro

Jetzt prüft das Paar, ob es Altersentlastungsbeträge abziehen kann. Max Berger bekommt für die Kapitaleinkünfte von 7 158 Euro einen. Er beträgt 40 Prozent davon, aber maximal 1 900 Euro. Berger zieht den Höchstbetrag ab:

Summe der Einkünfte: 34 634 Euro
– Altersentlastungsbetrag: 1 900 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte: 32 734 Euro

Den Altersentlastungsbetrag bekommen alle, die am 1. Januar mindestens 64 Jahre alt waren – und zwar:

  • für steuerpflichtige Bruttolöhne und Einkünfte wie aus Zinsen und Mieten,
  • für steuerpflichtige Renten oder Kapitalauszahlungen aus Pensionskassen, Pen­sionsfonds und Direktversicherungen, wenn die Einzahlung steuerfrei war,
  • für steuerpflichtige Kapitalauszahlungen aus privaten Renten- und Lebens­versicherungen.

So viel Sonderausgaben ziehen Bergers ab

Max und Lisa Berger können auch Sonderausgaben absetzen. Der größte Posten sind die Versicherungsbeiträge.

Max Berger zahlt für die Kranken- und Pflegeversicherung 8,9 Prozent der gesetzlichen Rente (= 890 Euro). Für die Renten aus Pensionskasse und Pensionszusage zahlt er 15,7 Prozent (= 1 727 Euro).

Bei Lisa Berger sind von 20 000 Euro Arbeitslohn 8,9 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung (= 1 780 Euro) und 13 Prozent für Arbeitslosen- und Rentenversicherung (= 2 600 Euro) fällig.

Für Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen Bergers 500 Euro.

Sie kommen insgesamt auf 7 497 Euro. Wie viel sie davon geltend machen können, ermitteln sie in drei Schritten. So gehen alle Ehepaare vor, bei denen der berufstätige Partner maximal 51 384 Euro brutto hat und der andere Rentner ist.

1. Schritt: Formel: 6 136 Euro (fester Betrag für Paare) – 16 Prozent vom Arbeitslohn = absetzbare Differenz (bei negativem Ergebnis O)
16 Prozent von Lisa Bergers 20 000 Euro Bruttolohn sind 3 200 Euro
6 136 Euro – 3 200 Euro: 2 936,00 Euro
2. Schritt: Zusätzlich (festgelegt): 2 668,00 Euro
3. Schritt: Von den restlichen Versicherungsbeiträgen zählt die Hälfte  – aber maximal: 1 334 Euro
(7 497 – 2 936 – 2 668) : 2 946,50 Euro
Insgesamt gerundet absetzbar: 6 551,00 Euro

Lisa und Max Berger werden alle Versicherungsbeiträge von 7 497 Euro in der Steuererklärung angeben. Die letzten 1 893 ­Euro zählen im Steuerbescheid aber nur zur Hälfte mit.

Insgesamt können Bergers abziehen:
Gesamtbetrag der Einkünfte: 32 734 Euro
– Versicherungsbeiträge: 6 551 Euro
Differenz: 26 183 Euro

Jetzt rechnet das Ehepaar für Sonderausgaben wie Kirchensteuern und Spenden noch eine Pauschale von 72 Euro ab:
Differenz: 26 183 Euro
– Sonderausgabenpauschale: 72 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 26 111 Euro

Dafür sind 2 164,80 Euro Steuern und ­Solidaritätszuschlag fällig. Wären von der gesetzlichen Rente statt 50 Prozent wie ­früher 27 Prozent steuerpflichtig, müssten Bergers rund 575 Euro weniger Steuern und Solidaritätszuschlag zahlen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tabelle: Steuerlast 2005

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