16.11.2006

Steuern: Unterhalt für Verwandte

Wer für Familienmitglieder zahlt, kann bis zu 7 680 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Unterstützten tatsächlich unterhaltsberechtigt sind, also erfolglos alles versucht haben, selbst zu ar­beiten. Entscheidend ist vielmehr, dass sie als enge Verwandte im Notfall Unterhalt verlangen könnten. Voraussetzung ist ferner, dass der Unterstützte kein oder nur geringes Vermögen besitzt und auch, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Tipp: Damit können Eltern Unterhalt absetzen, wenn ein Kind arbeitslos ist. Lebt es im Haushalt der Eltern, müssen sie nicht einmal Barzahlungen nachweisen, sondern können 7 680 Euro absetzen. Einkünfte des Kindes über 624 Euro werden aber angerechnet.

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