22.01.2009

Steuern: Pauschale für Ehrenamt

Steuern Meldung

Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält 500 Euro im Jahr als Steuerfreibetrag. Das gilt für Engagements in fast allen ­gemeinnützigen, mildtätigen oder kirch­lichen Einrichtungen, hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben klargestellt: zum Beispiel für Vorstandsmitglieder oder Schatzmeister in Vereinen, für nebenberufliche Bürokräfte, Platz- und Gerätewarte, Aufsichtspersonal oder Reini­gungskräfte. Die Regelung greift ­zum Beispiel auch, wenn Eltern ihre Kinder zu Auswärtsspielen fahren.

Achtung: Die Ehrenamtspauschale gilt aber nicht, wenn jemand für dieselbe Tätigkeit die höhere Übungsleiterpauschale von 2 100 Euro nutzt. Ganz ausgeschlossen ist die Bezahlung von Amateursportlern (BMF-Anwendungsschreiben, Az. IV C 4 – S-2121/07/0010).

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