Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält 500 Euro im Jahr als Steuerfreibetrag. Das gilt für Engagements in fast allen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen, hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben klargestellt: zum Beispiel für Vorstandsmitglieder oder Schatzmeister in Vereinen, für nebenberufliche Bürokräfte, Platz- und Gerätewarte, Aufsichtspersonal oder Reinigungskräfte. Die Regelung greift zum Beispiel auch, wenn Eltern ihre Kinder zu Auswärtsspielen fahren.
Achtung: Die Ehrenamtspauschale gilt aber nicht, wenn jemand für dieselbe Tätigkeit die höhere Übungsleiterpauschale von 2 100 Euro nutzt. Ganz ausgeschlossen ist die Bezahlung von Amateursportlern (BMF-Anwendungsschreiben, Az. IV C 4 – S-2121/07/0010).
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