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Steueränderungen 2007

27.12.2006
Stichwort Änderung Auswirkung bei betroffenen Steuerzahlern
Arbeit
Entfernungspauschale Ab 2007 erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige die Pauschale von 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit erst ab dem 21. Kilometer. Auch wer mit Bus, Bahn oder Taxi fährt, kann nur noch Pauschalen ab dem 21. Kilometer absetzen. Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Abzug auf 4 500 Euro im Jahr begrenzt. Für Fahrten mit dem eigenen Wagen oder Firmen-Pkw können Arbeitnehmer und Selbstständige auch höhere Beträge absetzen. Nur Behinderte können ihre Ausgaben für den Weg zur Arbeit weiter wie bisher abrechnen. Einbuße
Arbeitgeberzuschuss Ab 2007 kann der Arbeitgeber Zuschüsse oder Jobtickets für die Fahrt zur Arbeit nur noch bis zu dem Betrag mit 15 Prozent pauschal versteuern, den der Arbeitnehmer andernfalls wie Werbungskosten absetzen könnte. Für den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens ist die 15-prozentige Pauschalversteuerung für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur Arbeit nicht mehr möglich. Einbuße
Unfallkosten und Kfz-Diebstahl Ab 2007 sind Unfallkosten keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben mehr, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige mit ihrem Fahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verunglücken. Andere Kfz-Schäden oder Diebstähle während der Arbeitszeit können Autofahrer ebenfalls nicht mehr beim Finanzamt abrechnen. Einbuße
Arbeitszimmer Ab 2007 gibt es für Arbeitszimmer in privaten Wohnräumen nur noch Steuervorteile, wenn sie Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Arbeit sind. Dann sind Ausgaben wie die Miete, Reinigungs- und Renovierungskosten in voller Höhe Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Der begrenzte Abzug bis 1 250 Euro im Jahr fällt 2007 weg. Einbuße
Spitzensteuersatz Ab 2007 steigt der Spitzensteuersatz für zu versteuernde Einkommen über 250 000 / 500 000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) von 42 auf 45 Prozent. Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft kommt er erst ab 2008 zum Zuge. Nur außerordentliche Einkünfte wie Gewinne aus der Aufgabe eines Betriebs oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten trifft er ebenfalls 2007. Einbuße
Vorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung Im Jahr 2007 sind Rentenbeiträge zusammen mit Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke bis zur Höhe von 64 (vorher 62) Prozent Sonderausgaben. Der Anteil des Arbeitgebers zählt dabei mit, deshalb können Arbeitnehmer vom eigenen Rentenbeitrag 28 (bisher 24) Prozent absetzen. Maximal sind es 20 000 / 40 000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) im Jahr, die das Finanzamt anerkennt. Gewinn
Rürup-Rente Im Jahr 2007 sind die Beiträge bis zur Höhe von 64 (vorher 62) Prozent Sonderausgaben. Maximal sind es 20 000 / 40 000 Euro im Jahr (Alleinstehende / Ehepaare), die das Finanzamt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke anerkennt. Gewinn
Kinder
Kindergeld und Kinderfreibeträge Kindergeld und -freibeträge erhalten Eltern für Jugendliche in Ausbildung, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind, nur noch bis zum 25. Lebensjahr. Fällt der Geburtstag in die Zeit vom 2. Januar 1982 bis 1. Januar 1983, hört der Anspruch mit dem 26. Lebensjahr auf. Für ältere Kinder endet er wie bisher mit dem 27. Lebensjahr. Einbuße
Wehr-, Zivildienst, Entwicklungshilfe Für Jugendliche, die Wehr-, Zivildienst oder Entwicklungshilfe geleistet haben, gibt es über die Altersgrenze von 25, 26 oder 27 Jahren hinaus Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Die Zahlung kann um die Dauer des Wehr-, Zivildienstes oder der Entwicklungshilfe verlängert werden, aber maximal bis zum Ausbildungsende. Gewinn
Behinderte Kinder Für Behinderte können Eltern lebenslang Kindergeld und Kinderfreibeträge bekommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist. Waren Kinder vor 2007 behindert, muss die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr begonnen haben. Beginnt die Behinderung ab dem 1. Januar 2007, muss sie vor dem 25. Lebensjahr anfangen. Einbuße
Altersvorsorgeverträge   Ist in Rürup-, Riester- oder betrieblichen Altersvorsorgeverträgen aus der Zeit vor 2007 ein Hinterbliebenenschutz für Kinder vorgesehen, ändert sich nichts. Die Kinder sind bis zum 27. Lebensjahr abgesichert ­ auch wenn der Anspruch auf Kindergeld künftig mit dem 25. oder 26. Lebensjahr endet. Gewinn
Geldanlage
Sparerfreibetrag Ab 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von 1 370 / 2 740 Euro auf 750 / 1 500 Euro im Jahr (Alleinstehende / Ehepaare). Anleger können von Kapitaleinnahmen wie Zinsen zusammen mit der Werbungskosten­pauschale von 51 / 102 Euro statt 1 421 / 2 842 Euro nur noch 801 / 1 602 Euro im Jahr steuerfrei kassieren (Alleinstehende / Ehepaare). Einbuße
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