Neue Formulare, neue Sonderausgaben, neue Regeln: In der Steuererklärung 2005 hat sich einiges geändert. Davon betroffen sind fast alle - Arbeitnehmer und Selbstständige, Rentner und Pensionäre sowie auch Anleger. Beispiel Versicherungen: Die Beiträge bestimmter Versicherung können jetzt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wichtig: Geben Sie Ihre Ausgaben bis zum letzten Cent an. Das Bundesverfassungsgericht muss nämlich noch klären, in welcher Höhe das Finanzamt die Versicherungsbeiträge anerkennen muss. Steuerbescheide bleiben in diesem Punkt automatisch offen.
Finanztest informiert über die neuen Regeln, nennt alle Sparmöglichkeiten für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Pensionäre und gibt Tipps zum Thema.
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