Steuererklärung: Chance für Arbeitszimmer
Handelsvertreter, Lehrer und alle anderen, deren Arbeitszimmer seit 2007 steuerlich nicht mehr anerkannt ist, können hoffen. Sechs Klagen liegen vor, eine beim Finanzgericht Münster (Az. 7 K 1532/08E). Bald wird sich damit der Bundesfinanzhof beschäftigen müssen.
Tipp: Rechnen Sie Ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung ab. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein und beantragen Ruhen des Verfahrens. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Finanzämter bereits angewiesen, dem stattzugeben (Schreiben vom 12. 7. 2008 - S 2353 - 7- V B 3).
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