Fast jeder hat im Jahr 2011 zu viel Steuern gezahlt. Es lohnt sich also, eine Einkommensteuererklärung zu machen. In den vergangenen Jahren haben Steuerzahler dadurch im Schnitt über 800 Euro zurückgeholt. Finanztest sagt, was sich in diesem Jahr geändert hat und welche Steuervorteile Arbeitnehmer vor allem geltend machen sollten.
Zu diesem Thema bietet test.de ein neues Spezial: Steuererklärung
Kompletten Artikel freischalten
Jobkosten bringen viel Geld zurück
Eine schöne Stange Geld können Arbeitnehmer über ihre Steuererklärung zurückholen – vor allem mit Ausgaben für den Job. Kommen mehr als 1 000 Euro für Arbeitsmittel, Reisekosten und andere Werbungskosten zusammen, lohnt es sich, alles in der Steuererklärung nachzuweisen. Nur den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug für 2011 berücksichtigt. Mehr als 1 000 Euro haben viele allein durch ihren Weg zur Arbeit zusammen. Bereits für 15 Entfernungskilometer von zuhause zum Büro ergeben sich 1 035 Euro für 230 Arbeitstage. Es ist gleich, ob Arbeitnehmer Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer sind.
Gemischte Kosten zwischen beruflich und privat zählen
Wer 2011 einen beruflichen Kongress mit ein paar Urlaubstagen verband, kann jetzt profitieren. Denn neuerdings darf das Finanzamt die anteiligen beruflichen Kosten nicht mehr streichen, wenn es für die Reise auch einen privaten Anlass gab. Das gilt auch für Bücher, die keine reine Fachliteratur sind und Allgemeinwissen enthalten. Lehrer setzen zum Beispiel 50 Prozent an, wenn sie einen Titel zu 50 Prozent zur Unterrichtsvorbereitung nutzen.
Urteile helfen Steuerzahlern
Arbeitnehmer profitieren auch von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH). So können Berufstätige, die etwa 2011 wegen eines neuen Jobs umziehen und doppelt Miete zahlen mussten, eine Miete als Werbungskosten abziehen – und zwar in voller Höhe, auch wenn die Familie erst später nachzieht. Anerkannt ist die Miete für die neue Wohnung am Arbeitsort bis zum Umzugstag der Familie in die neue Bleibe und danach die Miete für die alte Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist (BFH, Az. VI R 2/11).
In der aktuellen Titelgeschichte hat Finanztest noch viel mehr Tipps und neue Steuersparmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Steuertest: Wer eine Steuererklärung machen muss
Ein weiterer Service auf test.de: Mit dem kleinen Steuertest können Steuerzahler herausfinden, ob sie eine Einkommenssteuererklärung machen müssen oder nicht. Wer dazu verpflichtet ist, muss die Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 bis zum 31. Mai 2012 abgeben. Diese Frist verlängert sich bis zum Jahresende, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung für den Steuerpflichtigen macht. Am Ende des Steuertests können Teilnehmer den Redakteuren der Stiftung Warentest mitteilen, welche Steueraspekte in der Berichterstattung Finanztest und test.de noch stärker berücksichtigen sollen.
Finanztest Spezial hilft bei der Steuererklärung 2011
Beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft das Finanztest Spezial Steuern 2012. Schritt für Schritt erklärt das Sonderheft, wie Steuerpflichtige dabei vorgehen. Es nennt viele Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer, Eltern, Sparer und Rentner. Aufgeführt sind auch alle wichtigen Musterprozesse und wie Steuerzahler davon profitieren können. Das Sonderheft für die Steuererklärung 2011 ist am 28. Januar erschienen und kostet 7,80 Euro. Sie können es im Shop auf test.de bequem bestellen.
Jetzt freischalten
Wie möchten Sie bezahlen?
- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur rund 10 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (5)
weitere Kommentare anzeigen