Mit dieser Ausfüllhilfe von Finanztest ist es gar nicht so schwer, die Formulare der Finanzverwaltung zu durchschauen. In sieben Bundesländern müssen manche Steuerzahler sogar nur noch zwei Seiten ausfüllen. Am Ende winkt vielen eine Steuererstattung.
Viele Steuerzahler haben wie Ulrich Wangemann und Ulrike Schwarz ein Guthaben beim Finanzamt. Wir helfen ihnen, ihr Geld zurückzuholen.
Ulrich Wangemann und Ulrike Schwarz haben im vergangenen Jahr geheiratet. Sie dürfen zum ersten Mal zusammen eine Steuererklärung einreichen. Das sollten sie auch bald tun, denn sie können mit einer üppigen Steuererstattung rechnen.
Frau Schwarz war wegen ihres Babys zu Hause, sodass die jungen Eltern vom Splittingtarif profitieren werden.
Außerdem sorgt Baby Carl für zusätzliche Ermäßigungen. Eltern zahlen zum Beispiel weniger Solidaritätszuschlag und bekommen weitere Vergünstigungen.
Eine Steuererstattung bringen auch die hohen Werbungskosten von Ulrich Wangemann. Der Redakteur fährt jeden Tag 87 Kilometer von Berlin-Mitte zur Arbeit in die Stadt Brandenburg.
Steuererklärung auf zwei Seiten
Die Eheleute müssen auf jeden Fall zehn Seiten Steuerformulare abarbeiten: den Mantelbogen, für jeden die Anlage N und einmal die Anlage Kind.
Weniger Papier müsste das Paar ausfüllen, wenn es in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein wohnte. Dort gibt es eine abgespeckte Steuererklärung und eine vereinfachte Anlage für minderjährige Kinder.
Hier brauchen Arbeitnehmer statt des Mantelbogens plus Anlage N nur auf zwei Seiten die vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Doch das kann nicht jeder nutzen, weil zum Beispiel die Zeilen für die doppelte Haushaltsführung fehlen.
Abgabefrist nicht vergessen
Spätestens bis zum 31. Mai 2005 muss die Steuererklärung der jungen Familie beim Finanzamt sein. Denn sie sind zur Abgabe gesetzlich verpflichtet, weil Frau Schwarz im Januar 2004 noch Gehalt bekommen hat und danach Mutterschaftsgeld.
Mit begründetem Antrag könnten die Eheleute die Frist bis zum 30. September 2005 problemlos verlängern. Erledigt ihre Steuererklärung ein steuerlicher Berater, ist automatisch bis Ende September Zeit.
Auch wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, löst sein Guthaben besser schnell ein. Spätestens aber Ende 2006 muss seine Steuerabrechnung für das Jahr 2004 beim Finanzamt sein. Danach geht nichts mehr.
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