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Pkw-Fahrten einzeln oder in Fahrgemeinschaft
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Jeder (Mit-)Fahrer kann je Entfernungskilometer von seiner Wohnung zur Arbeit 30 Cent geltend machen bis zur Höchstgrenze von 4 500 Euro. Pkw-Fahrer können die Höchstgrenze überschreiten, wenn sie die Fahrten zum Beispiel mit einem Inspektionsheft oder Tankbelegen glaubhaft machen. |
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Steuerfreier Sammeltransport durch den Arbeitgeber
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Entfernungspauschale für die Strecke von zu Hause zum Sammeltransport. Die Strecke per Sammeltransport zählt nicht mehr mit. Zahlen Arbeitnehmer für den Transport, rechnen sie das als Werbungskosten ab. |
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Wechselnde Einsatzstelle/-tätigkeit
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Entfernungspauschale , wenn der Einsatzort nicht mehr als 30 Kilometer von zu Hause entfernt ist, sonst „wechselnde Einsatzorte“. |
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Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
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Entfernungspauschale bis zur Höchstgrenze von 4 500 Euro oder die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn Fahrkosten höher sind als die Pauschale. |
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Fahrten mit Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln
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Entfernungspauschale für die gesamte Strecke. Die Entfernungsstrecke (kürzeste Straßenverbindung) mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Fahrer entweder pauschal bis zur Höchstgrenze von 4 500 Euro abrechnen oder die tatsächlichen Kosten. Für die Pkw-Strecken greift die Höchstgrenze der Entfernungspauschale von 4 500 Euro nicht (siehe oben „Pkw-Fahrten“). |