21.01.2003

Steuererklärung 2002: Die Mühe lohnt

Steuererklärung 2002: Alles für den Job

Steuererklärung 2002 Meldung
Ausgaben für den Job sind immer steuerlich anerkannt, egal ob sie notwendig waren.

Arbeitnehmer können wegen der Entfernungspauschale meist mit einer Steuererstattung rechnen.

Das Zauberwort zum Steuernsparen heißt für Arbeitnehmer „Werbungskosten“. Diese beruflichen Kosten mindern ihre steuerpflichtigen Einnahmen und somit ihre Steuerschuld. Die Ausgaben machen sich aber erst bezahlt, wenn für das Abrechnungsjahr mehr als 1 044 Euro zusammenkommen. So viel erkennt das Finanzamt ohnehin pauschal ohne Nachweis an.

Vorteil mit Entfernungspauschale

Steuererklärung 2002 Meldung

Die meisten Arbeitnehmer nehmen die Hürde spielend, seit es die Entfernungspauschale gibt: Weil sie ihren Weg zur Arbeit pauschal abrechnen dürfen, haben sie schon bei 13 Kilometer Entfernung zur Arbeit 1 104 Euro Werbungskosten zusammen: für die ersten 10 Entfernungskilometer je 36 Cent, ab dem 11. Kilometer je 40 Cent, multipliziert mit 230 Arbeitstagen im Jahr.

Für die Abrechnung mit der Entfernungspauschale gelten 230 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche als Richtschnur (30 Urlaubstage und 52 Wochenenden sind bereits abgezogen), wenn keine Krankheits- oder Fehltage hinzukommen. Wer mehr Arbeitstage abrechnen will, sollte sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber besorgen.

Die Entfernungspauschale dürfen auch Fußgänger abziehen, die gar keine Kosten haben. Arbeitnehmer, die kostenlos mit einem Sammeltransport vom Arbeitgeber zur Arbeit kommen, wie oft bei Bauarbeitern üblich, machen ebenfalls die Pauschalabrechnung. So ohne weiteres gewährt die Finanzverwaltung ihnen den Bonus aber nicht. Sie akzeptiert die Pauschale für die Sammelbeförderung zur Baustelle bei:

  • Entfernungen bis 30 Kilometer,
  • größeren Entfernungen ab dem Monat Fahrt zur gleichen Baustelle und
  • jeweils nur, wenn der Bauarbeiter von der Wohnung abgeholt wird oder von einem Treffpunkt losfährt.

Im Nachteil sind deshalb Bauarbeiter, die vom Betriebssitz losfahren. Sie können nach Meinung der Behörde nur den Weg zum Betrieb abrechnen.

Diese Unterscheidung ist fragwürdig. Betroffene sollten deshalb für den gesamten Arbeitsweg einschließlich der Fahrt mit dem Sammeltransport die Pauschale beantragen. Dabei zählt wie bei allen anderen immer die kürzeste Straßenverbindung ohne Umweg über Betrieb oder Treffpunkt.

Zankapfel Computer

Streit gibt es immer wieder mit dem Finanzamt, wenn Arbeitnehmer einen Computer in ihrer Steuererklärung als Arbeitsmittel abrechnen, den sie beruflich und privat nutzen. Der Sachbearbeiter im Finanzamt darf den Computer jedoch wegen der privaten Mitbenutzung (mehr als 10 Prozent) nicht mehr komplett streichen. Er muss die Kosten für die anteilige berufliche Nutzung anerkennen.

Dazu ist einige Überzeugungsarbeit nötig. Nutzer sollten:

  • ihre berufliche Tätigkeit beschreiben,
  • nach Art und Umfang darlegen, in welchem konkreten beruflichen Bezug die Beschäftigung mit dem Computer zum Beruf steht (Bestätigung vom Arbeitgeber, Arbeitsproben),
  • berufsbezogene Software auflisten,
  • den Anteil der beruflichen Nutzung schätzen und ihn geltend machen.

Die berufliche Nutzung zu begründen, dürfte Lehrern, Journalisten, Grafikern oder Informatikern leicht fallen.

Gute Karten haben Käufer teurer Notebooks oder Palmtops: Die Behörde geht davon aus, dass sie den hohen Preis auf sich nehmen, weil das Gerät beruflich erforderlich ist.

Steht der PC in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer, heißt es aufpassen: Wird der Computer in erheblichem Maße für private Zwecke genutzt (mehr als 10 Prozent), kann dies für die Behörde der Anlass sein, das Arbeitszimmer zu streichen.

Will das Finanzamt für den PC zu wenig oder gar nichts anerkennen, gibt es einen Rettungsanker: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gewährte ohne Einzelnachweis einem Arbeitnehmer 35 Prozent Kostenabzug, der den Privat-PC nach Feierabend beruflich nutzte. Ob die Richter vom Bundesfinanzhof auch so entscheiden (Az. VI R 19/02), ist noch offen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Tabelle: Abrechnungs-Navigator für den Arbeitsweg

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