21.01.2003

Steuererklärung 2002: Die Mühe lohnt

Steuererklärung 2002 Meldung

Geld zurück gibts vom Finanzamt erst nach Abgabe der ­Steuererklärung. Niemand sollte sein Guthaben bei der Behörde verschenken.

In diesen Tagen erhalten Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte für 2002 zurück. Sie offenbart ungeschminkt: Einen großen Batzen vom Jahresbrutto – im Schnitt 10 bis 30 Prozent – hat das Finanzamt als Lohnsteuer kassiert. Doch nur als Vorauszahlung. Jeder hat die Chance, sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Allerdings passiert nichts ohne Steuererklärung.

Der Termin

Arbeitnehmer müssen sie bis zum 31. Mai abgeben, wenn sie 2002 zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn noch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erhielten. Zur Steuererklärung verpflichtet sind sie auch, wenn sie nebenbei selbstständig waren, vermietet oder verpachtet haben oder Kapitaleinnahmen erzielten und nach Abzug der Werbungskosten oder Betriebsausgaben diese Einkünfte mehr als 410 Euro betrugen. Das Amt verlangt die ausgefüllten Formulare auch, wenn der Exgatte Unterhalt gezahlt und als Sonderausgaben abgezogen hat oder Freibeträge (außer Behinderten- oder Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren) auf der Steuerkarte 2002 vermerkt waren.

Bis Ende September 2002 hat die Erklärung Zeit, wenn ein Profi wie ein Steuerberater das übernimmt. Freiwillige Steuererklärungen müssen erst Ende Dezember 2004 dem Sachbearbeiter vorliegen. Danach geht nichts mehr.

Das Guthaben schnell einlösen

Auch wer nicht zur Abgabe der Jahresabrechnung verpflichtet ist, sollte sein Guthaben möglichst schnell einlösen. Eine Erstattung winkt in diesen Fällen:

  • Die Werbungskosten betrugen mehr als 1 044 Euro.
  • Die Ausgaben für Spenden, Kirchensteuer oder Steuerberater lagen über 36 Euro (Ehepaare 72 Euro).
  • Der Steuerzahler hat einen Riester-Vertrag und der Sonderausgabenabzug ist günstiger als die Zulagen.
  • Beamte oder GmbH-Geschäftsführer hatten Vorsorgeaufwendungen.
  • Es gab außergewöhnliche Belastungen.
  • Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren lagen über dem Eigenanteil.
  • Der Kinderfreibetrag oder Haushaltsfreibetrag war nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
  • Ehepartner hatten beide die Lohnsteuerklassen IV und haben sehr unterschiedlich verdient.
  • Heirat.
  • Es gab Monate ohne Verdienst oder mit geringerem Verdienst.
  • Die Monatsgehälter waren wegen Sonderzahlungen unterschiedlich hoch.
  • Der Steuerzahler hat Anspruch auf Erstattung von Kapitalertrag-, Körperschaft- oder Zinsabschlagsteuer.

Zeigt der Steuerbescheid, dass die freiwillige Erklärung dem Steuerzahler wider Erwarten Nachteile gebracht hat, kann er durch Einspruch den Antrag auf Steuerveranlagung zurücknehmen. Das klappt nur, wenn der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung keinen Fehler gemacht hat, die Steuerklasse auf der Steuerkarte stimmte und die Karte nicht zu viele Kinderfreibeträge auswies.

Nebeneinkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben und bleiben bis zu 410 Euro im Jahr steuerfrei. Gibt ein Ehepaar eine gemeinsame Erklärung ab, verdoppelt sich diese Freigrenze nicht. Das Paar sollte die Weichen von vornherein anders stellen, um die 410-Euro-Freigrenze zu retten.

Mit spitzem Stift fordern

Es sind viele Formulare nötig, um loszulegen. Die holen sich Steuerzahler beim Finanzamt ab oder lassen sie sich gegen Gebühr zuschicken. PC-Besitzer können sich die Vordrucke unter www.elster.de oder per CD-Rom (im Finanzamt erhältlich) auf ihren Rechner laden. Die Elektronische Steuererklärung füllen sie am Bildschirm aus und senden sie online zum Finanzamt. Die Belege und den Kurzausdruck schicken sie per Post.

Manche Ämter haben extra Servicecenter. Auch wo es das noch nicht gibt, sollte sich niemand scheuen, den zuständigen Sachbearbeiter um Auskunft zu bitten. Darüber hinaus bieten PC-Steuerprogramme Hilfe.

Es kommt vor allem darauf an, den Sachbearbeiter im Finanzamt von den eigenen Ausgaben zu überzeugen. Dazu genügt es nicht, allein die Formulare auszufüllen. Viel mehr bringen Quittungen, Rechnungen, Briefkopien, Strichlisten, Teilnahme- oder Arbeitsbestätigungen. Solche belegten und begründeten Ausgaben haken die Finanzbeamten meist ab. Da lohnt es, alles mit spitzem Stift aufzulisten.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Steuererklärung 2002

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice