
| Eltern geben für jedes Kind eine Anlage Kind ab. Wenn sie einen Freibetrag für das Kind auf der Steuerkarte hatten, mindern diese Angaben immer noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. | |
|---|---|
| Das können Sie für Ihr Kind geltend machen | Anlage Kind |
| Freibeträge für Kinder | |
| Kindergeld. Eltern haben für das erste bis dritte Kind je 154 Euro im Monat erhalten, im Jahr 1 848 Euro, für das vierte und weitere Kinder je 179 Euro, im Jahr 2 148 Euro. Alleinerziehende geben jeweils die Hälfte an. Alternativ steht Eltern je Kind 3 648 Euro Kinderfreibetrag (1 824 Euro je Elternteil) zu plus 2 160 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (1 080 Euro je Elternteil). Das Amt prüft von sich aus, ob das Kindergeld oder die beiden Freibeträge günstiger sind. | Seite 1, Zeile 2 |
|
Übertragung von Freibeträgen. Alleinerziehende, bei denen das Kind allein gemeldet ist, können sich die Hälfte der Freibeträge übertragen lassen, die dem anderen Elternteil zusteht. Tipp: Die Übertragung des halben Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung lohnt sich, wenn Alleinerziehende 2002 mehr als 11 900 Euro steuerpflichtiges Einkommen haben (Zeile 34 ankreuzen). Dadurch hat eine Mutter mit einem Kind, die 30 000 Euro zu versteuern hat, 414 Euro mehr als durch das Kindergeld. Achtung: Durch die Übertragung des halben Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung verdoppeln sich Eigenanteil und Höchstgrenze der Kinderbetreuungskosten (siehe dort). Alleinerziehende müssen abwägen, was für sie am günstigsten ist. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrags lohnt sich oft nicht. Das ist möglich, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt gezahlt hat oder im Ausland lebt. Das Amt rechnet dann so, als ob das volle Kindergeld zugestanden hätte. |
Seite 2, Zeilen 31 bis 36 |
|
Haushaltsfreibetrag. 2 340 Euro erhalten Alleinstehende, in deren Wohnung das Kind 2002 zuerst gemeldet war und denen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Tipp: Getrennte Eltern beantragen jeder für sich einen Haushaltsfreibetrag, wenn bei beiden jeweils ein Kind Anfang 2002 ausschließlich gemeldet war. |
Seite 2, Zeilen 38 bis 41 |
|
Ausbildungsfreibetrag. Für volljährige Kinder in der Berufsausbildung, die auswärts untergebracht sind, bis zu 924 Euro im Jahr (getrennt lebende Eltern je 462 Euro). Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes über 1 848 Euro im Jahr mindern den Freibetrag. Nach Meinung der Finanzverwaltung dürfen Eltern nicht wie beim Kindergeld ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehen. Tipp: Getrennt lebende Eltern sollten den gesamten Freibetrag dem Besserverdiener per gemeinsamen Antrag übertragen, weil das bei ihm zu einer höheren Steuerersparnis führt. |
Seite 2, Zeilen 43 bis 45 Aufstellung der Kosten auf einem Extrablatt |
| Kinderbetreuungskosten. Erwerbstätige Eltern geben Ausgaben für die Betreuung des Kindes bis zum 14. Geburtstag (Behinderte ohne Altersgrenze) an. Anspruch besteht auch bei bis zu vier Monaten Arbeitslosigkeit. Bei Elternpaaren sind nach Abzug von 1 548 Euro Eigenanteil je Kind bis zu 1 500 Euro Ausgaben (gleich Höchstbetrag) anerkannt (Zeilen 47 bis 51). Bei getrennt Lebenden sind je Elternteil nach Abzug von 774 Euro Eigenanteil pro Kind bis zu 750 Euro Ausgaben anerkannt (Zeilen 52 bis 54). Bei ihnen verdoppelt sich Eigenteil / Höchstbetrag wie für Ehepaare, wenn sie den halben Freibetrag des anderen Partners für Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf sich übertragen (Zeile 34 ankreuzen). Wurde das Kind 2002 geboren oder 14 Jahre alt, werden die Jahresbeträge anteilig für die Anspruchsmonate anerkannt. | Seite 2, Zeilen 47 bis 54 Aufstellung der Kosten auf einem Extrablatt |
|
Schulgeld. 30 Prozent der Kosten für staatlich anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschulen ohne Verpflegungs-, Betreuungs- und Unterkunftskosten. Eine staatliche Genehmigung oder Erlaubnis muss erteilt sein oder die Schule nach Landesschulrecht anerkannt sein. Im Zweifelsfall fragen Sie im zuständigen Kultusministerium nach. Tipp: Alternativ können Sie die Ausgaben auch als außergewöhnliche Belastungen ansetzen (siehe Tabelle „Außergewöhnliche Belastung“, Zeile 116-119), wenn Ihr Kind wegen Behinderung, Krankheit, Legasthenie die Schule besucht hat. |
Seite 2, Zeile 56 |
| Behinderten- / Hinterbliebenenpauschbetrag (Höhe siehe Tabelle „Außergewöhnliche Belastung“). Eltern beantragen für sich den Pauschbetrag des Kindes, wenn es diesen nicht selbst in Anspruch nimmt und den Eltern für das Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. | Seite 2, Zeilen 57 bis 60 |
| Besonderheiten für Kinder über 18 Jahre | |
| Voraussetzungen. Kindergeld gibt es bis zum 27. Geburtstag, wenn das Kind 2002 eine Ausbildung besucht hat oder trotz intensiven Bemühens keine gefunden hat oder ein freiwilliges soziales / ökologisches Jahr oder europäischen Freiwilligendienst absolvierte. Anspruch besteht auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. | Seite 1, Zeilen 13 bis 20 |
| Einkünfte und Bezüge. Diesedürfen die Jahresgrenze von 7 188 Euro (pro Monat 599 Euro) nicht übersteigen (siehe links). Hatten Eltern nicht das ganze Jahr Anspruch auf Kindergeld, zählen nur Einkünfte / Bezüge aus dem Anspruchszeitraum. | Seite 1, Zeilen 23 bis 29, auf Extrablatt |