21.01.2003

Steuerbescheid: Offene Punkte

Ehrliche, die ihre Spekulationsgewinne versteuert haben, müssen nicht mehr Einspruch einlegen, um den Steuerbescheid offen zu halten. In folgenden Punkten muss die Behörde von sich aus den Bescheid für vorläufig erklären:

  • Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen,
  • Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften für Veranlagungszeiträume ab 2000,
  • Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften für Veranlagungszeiträume ab 2000.

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