Einspruch
Betrifft Einkommensteuerbescheid 2005 vom ..., Steuernummer...
Ich lege in folgendem(n) Punkt(en) Einspruch ein
Begründung
- Solidaritätszuschlag. Es gibt beim Bundesfinanzhof eine Nichtzulassungsbeschwerde zu einem Verfahren, in dem bezweifelt wird, dass der Solidaritätszuschlag für das Jahr 2002 verfassungsgemäß ist (Az. VII B 324/05). Es ist davon auszugehen, dass auch das Jahr 2005 betroffen ist. Ich (wir) möchte(n) deshalb, dass mein (unser) Steuerbescheid dazu offen bleibt.
- Rentenbeiträge. In zwei Verfahren prüfen die Gerichte, ob Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung/berufliche Versorgungswerke / Rürup-Rentenversicherungen Werbungskosten sind (BFH, Az. X R 11/05; FG Münster, Az. 14 K 608/05 E). Ich (wir) möchte(n) sie ebenfalls als Werbungskosten absetzen.
- Versicherungsbeiträge. Im Steuerbescheid ist die „Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4 a EStG) ...“ vorläufig. Für den Fall, dass ich rückwirkend mehr absetzen kann, gebe ich noch diese Beiträge an: ...
- Zinseinkünfte. Ein Anleger hat Verfassungsbeschwerde zur Zinsbesteuerung eingelegt (Az. 2 BvR 620/03). Ich (wir) möchte(n), dass mein (unser) Steuerbescheid dazu offen bleibt.
- Erstes Studium. Die Ausgaben für mein Studium wurden nicht als Werbungskosten anerkannt. Wegen Klagen beim Bundesfinanzhof (zum Beispiel Az. VI R 26/05), möchte(n) ich (wir), dass mein (unser) Steuerbescheid in diesem Punkt offen bleibt.
Ruhen des Verfahrens
Zusammen mit diesem Einspruch beantrage(n) ich (wir) bis zur juristischen Klärung das Ruhen des Verfahrens nach Paragraf 363 Absatz 2 Abgabenordnung.
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Tabelle: Musterprozesse
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