14.12.2010

Steueränderungen 2011: Neue Vorteile nutzen

Kapitaleinkünfte: Neuigkeiten für Anleger

Freistellungsaufträge. Anleger müssen ihre Steueridentifikationsnummer angeben, wenn sie 2011 neue Freistellungsaufträge erteilen. Sonst wird die Bank von sämtlichen Kapitaleinnahmen Abgeltungsteuer abziehen. Vor 2011 erteilte Aufträge werden erst ab 2016 unwirksam.

Stückzinsen. Besitzer von Anleihen erzielen steuerpflichtige Kapitalerträge, wenn sie beim Verkauf zwischen den Zinsterminen Stückzinsen kassieren. Das gilt auch für Papiere, die sie bis Ende 2008 angeschafft und frühestens 2009 verkauft haben. Die Kreditinstitute haben in diesen Fällen von Stückzinsen bisher keine Abgeltungsteuer abgezogen. Sie gingen davon aus, dass sie steuerfrei seien. Das regelt das Jahressteuergesetz für alle Verkäufe seit 2009 anders. Anleger sollten nicht versteuerte Einkünfte aus Stückzinsen formlos beim Finanzamt nacherklären – auch wenn der Steuerbescheid für 2009 bestandskräftig ist. Steuerbescheinigungen können sie nachreichen. Die Banken werden vermutlich verpflichtet, die Belege bis 2009 zurück auszustellen.

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