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Festzuschüsse

24.09.2009

Die Höhe des Gesamtzuschusses, den ein Patient beanspruchen kann, ist aus der Tabelle nicht immer auf einen Blick ablesbar.
In bestimmten Fällen sind Befunde miteinander kombinierbar. Fehlt beispielsweise ein Schneidezahn, erhält der Versicherte nicht nur den Festzuschuss für die Zahnlücke (Befund 2.1), sondern weitere Zuschüsse für die Verblendung des sichtbaren Zahnersatzes (Befund 2.7).

Befund Festzuschüsse in Euro
Ohne Bonus Mit Bonus Doppelter Fest-
zuschuß Fußnote
20% 30%
1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-
möglichkeit, je Zahn
115,27 138,32 149,85 230,54
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und / oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 129,36 155,23 168,17 258,72
1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-
möglichkeit im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)
41,85 50,22 54,41 83,70
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungs-
verfahren, je Zahn
24,92 29,90 32,40 49,84
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmli-chen Zementierungsverfahren, je Zahn 75,93 91,12 98,71 151,86
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)
Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.
2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar.
273,30 327,96 355,29 546,60
2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlen-den Zähnen, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.
312,48 374,98 406,22 624,96
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 352,26 422,71 457,94 704,52
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 387,50 465,00 503,75 775,00
2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 152,63 183,16 198,42 305,26
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatz-
versorgung, je Lücke
116,85 140,22 151,91 233,70
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich(15–25 und 34–44),
je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
40,80 48,96 53,04 81,60
3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
3.1.Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Frei-endsituationen (Lückensituation II), je Kiefer
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseiti-gen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
274,58 329,50 356,95 549,16
3.2
a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe,
b) einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,
c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe
mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbro-chene Zahnreihe, je Eckzahn
202,21 242,65 262,87 404,42
4.Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer 257,64 309,17 334,93 515,28
4.2 Zahnloser Oberkiefer 253,50 304,20 329,55 507,00
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer 276,88 332,26 359,94 553,76
4.4 Zahnloser Unterkiefer 270,75 324,90 351,98 541,50
4.5 Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer 67,93 81,52 88,31 135,86
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn 213,86 256,63 278,02 427,72
4.7 Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Ankerzahn 26,60 31,92 34,58 53,20
4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 191,64 229,97 249,13 383,28
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleim-hautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund 47,99 57,59 62,39 95,98
5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 85,31 102,37 110,90 170,62
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 117,50 141,00 152,75 235,00
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 153,80 184,56 199,94 307,60
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 222,90 267,48 289,77 445,80
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese 26,04 31,25 33,85 52,08
6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese 37,36 44,83 48,57 74,72
6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese 57,70 69,24 75,01 115,40
6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese 51,82 62,18 67,37 103,64
6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese 66,21 79,45 86,07 132,42
6.6V erändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 49,74 59,69 64,66 99,48
6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 64,74 77,69 84,16 129,48
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 8,58 10,30 11,15 17,16
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette 35,29 42,35 45,88 70,58
6.10 Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn 144,29 173,15 187,58 288,58
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 114,92 137,90 149,40 229,84
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 71,35 85,62 92,76 142,70
7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 35,30 42,36 45,89 70,60
7.4. Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker 8,58 10,30 11,15 17,16
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 261,33 313,60 339,73 522,66
7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 8,58 10,30 11,15 17,16
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 37,36 44,83 48,57 74,72
8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) Fußnote
  • Fußnote 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.
  • Fußnote 2 Die Befunde zu 8. Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.
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