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Festzuschüsse
24.09.2009
Die Höhe des Gesamtzuschusses, den ein Patient beanspruchen kann, ist aus der Tabelle nicht immer auf einen Blick ablesbar.
In bestimmten Fällen sind Befunde miteinander kombinierbar. Fehlt beispielsweise ein Schneidezahn, erhält der Versicherte nicht nur den Festzuschuss für die Zahnlücke (Befund 2.1), sondern weitere Zuschüsse für die Verblendung des sichtbaren Zahnersatzes (Befund 2.7).
|
Befund
|
Festzuschüsse in Euro
|
|
Ohne Bonus
|
Mit Bonus
|
Doppelter Fest-
zuschuß  |
|
20%
|
30%
|
|
1. Erhaltungswürdiger Zahn
|
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions- möglichkeit, je Zahn |
115,27 |
138,32 |
149,85 |
230,54 |
| 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und / oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn |
129,36 |
155,23 |
168,17 |
258,72 |
1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions- möglichkeit im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) |
41,85 |
50,22 |
54,41 |
83,70 |
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungs- verfahren, je Zahn |
24,92 |
29,90 |
32,40 |
49,84 |
| 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmli-chen Zementierungsverfahren, je Zahn |
75,93 |
91,12 |
98,71 |
151,86 |
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)
Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. |
2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. |
273,30 |
327,96 |
355,29 |
546,60 |
2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlen-den Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. |
312,48 |
374,98 |
406,22 |
624,96 |
| 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer |
352,26 |
422,71 |
457,94 |
704,52 |
| 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer |
387,50 |
465,00 |
503,75 |
775,00 |
| 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn |
152,63 |
183,16 |
198,42 |
305,26 |
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatz- versorgung, je Lücke |
116,85 |
140,22 |
151,91 |
233,70 |
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich(15–25 und 34–44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich |
40,80 |
48,96 |
53,04 |
81,60 |
|
3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
|
3.1.Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Frei-endsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseiti-gen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. |
274,58 |
329,50 |
356,95 |
549,16 |
3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbro-chene Zahnreihe, je Eckzahn |
202,21 |
242,65 |
262,87 |
404,42 |
|
4.Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
|
| 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer |
257,64 |
309,17 |
334,93 |
515,28 |
| 4.2 Zahnloser Oberkiefer |
253,50 |
304,20 |
329,55 |
507,00 |
| 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer |
276,88 |
332,26 |
359,94 |
553,76 |
| 4.4 Zahnloser Unterkiefer |
270,75 |
324,90 |
351,98 |
541,50 |
| 4.5 Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer |
67,93 |
81,52 |
88,31 |
135,86 |
| 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn |
213,86 |
256,63 |
278,02 |
427,72 |
| 4.7 Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Ankerzahn |
26,60 |
31,92 |
34,58 |
53,20 |
| 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn |
191,64 |
229,97 |
249,13 |
383,28 |
| 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleim-hautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund |
47,99 |
57,59 |
62,39 |
95,98 |
|
5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
|
| 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer |
85,31 |
102,37 |
110,90 |
170,62 |
| 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer |
117,50 |
141,00 |
152,75 |
235,00 |
| 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer |
153,80 |
184,56 |
199,94 |
307,60 |
| 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer |
222,90 |
267,48 |
289,77 |
445,80 |
|
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
|
| 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese |
26,04 |
31,25 |
33,85 |
52,08 |
| 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese |
37,36 |
44,83 |
48,57 |
74,72 |
| 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese |
57,70 |
69,24 |
75,01 |
115,40 |
| 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese |
51,82 |
62,18 |
67,37 |
103,64 |
| 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese |
66,21 |
79,45 |
86,07 |
132,42 |
| 6.6V erändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese |
49,74 |
59,69 |
64,66 |
99,48 |
| 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer |
64,74 |
77,69 |
84,16 |
129,48 |
| 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn |
8,58 |
10,30 |
11,15 |
17,16 |
| 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette |
35,29 |
42,35 |
45,88 |
70,58 |
| 6.10 Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn |
144,29 |
173,15 |
187,58 |
288,58 |
|
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
|
| 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone |
114,92 |
137,90 |
149,40 |
229,84 |
| 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer |
71,35 |
85,62 |
92,76 |
142,70 |
| 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette |
35,30 |
42,36 |
45,89 |
70,60 |
| 7.4. Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker |
8,58 |
10,30 |
11,15 |
17,16 |
| 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion |
261,33 |
313,60 |
339,73 |
522,66 |
| 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer |
8,58 |
10,30 |
11,15 |
17,16 |
| 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion |
37,36 |
44,83 |
48,57 |
74,72 |
8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)  |
-
Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.
-
Die Befunde zu 8. Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.
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