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Steuerpflicht von Kapitalanlagen

05.09.2006
Geldanlage
(Verwahrung in Deutschland)  
Abschlag während des Jahres ­ohne Freistellungsauftrag Steuerpflichtig in der Steuererklärung
Voll steuerpflichtige Kapitalerträge
  • Sparkonto
  • Festgeld
  • Tagesgeldkonto
  • Sparverträge mit laufender Zinszahlung und Boni
  • Sparbriefe mit jährlicher Zinszahlung
  • Bundesschatz­briefe Typ A
  • Bausparvertrag
Auf ausgezahlte Zinsen und Boni 30 Prozent Zinsabschlagsteuer plus darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Alle während des Jahres ausgezahlten Zinsen und Boni.
  • Bundesanleihen
  • Bundesobligationen
  • Kommunalobligationen
  • Pfandbriefe
  • Bankschuldverschreibungen
  • Fest- und variabel verzinsliche Anleihen
Wie oben, auch auf nichtverrechnete Stückzinsen.
  • Bundesschatzbriefe Typ B
  • Bundesfinanzierungsschätze
  • Auf- und ­abgezinste Sparbriefe
  • Zerobonds
Auf ausgezahlte Zinsen auch bei vorzeitigem Verkauf 30 Prozent Zinsabschlagsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Kennt die Bank den Kaufkurs nicht, ersatzweise 30 Prozent Abschlagsteuer auf 30 Prozent des Verkaufserlöses. Alle am Ende der ­Laufzeit der bei vorzeitigem Verkauf erhaltenen Zinsen oder alternativ Differenz zwischen Ausgabe- und Verkaufspreis.
Zur Hälfte steuerpflichtige Kapitalerträge (ab 2008 möglicherweise voll steuerpflichtig)
  • Aktien
  • Aktienfonds
Auf ausgeschüttete oder wiederangelegte inländische Dividenden 20 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Hälfte der ausgeschütteten oder wiederangelegten Dividenden.
Gemischt steuerpflichtige Kapitalerträge
  • Investmentfondsanteile
  • Dachfondsanteile
Auf inländische Dividenden wie oben. Auf Zins- und Mieterträge 30 Prozent Zinsabschlagsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Alle ausgezahlten Zins- und Mieterträge, die Hälfte der ausgeschütteten Dividenden.
  • Ist der freigestellte Betrag ausgeschöpft, muss die Bank auf Zinsen oder Dividenden vorab Steuern fürs Finanzamt abzwacken. Die vorausgezahlte Steuer wird später in der Steuerveranlagung verrechnet. Während Zinsen voll für die Einkommensteuer zählen, ist derzeit die Hälfte der Dividende steuerfrei. Die Dividenden halbieren die Beamten für die Steuer nach der Steuererklärung.
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