14.11.2000

Sonnenkollektoren: Umweltfreundlich reicht nicht

Sonnenkollektoren Meldung

Wer eigenmächtig Sonnenkollektoren auf dem Dach anbringt, kann sich mächtig Ärger einhandeln. Das Argument, es handle sich hierbei um ein besonders umweltfreundliches Mittel der Energiegewinnung, nutzte jedenfalls einem bayerischen Hauseigentümer im Streit mit den Nachbarn nichts.

Das Oberlandesgericht in München entschied in seinem Fall: Sonnenkollektoren auf einem Flachdach sind eine bauliche Veränderung. Dafür ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Doch die verlangte, die Kollektoren zu entfernen. Sie seien hässlich und beeinträchtigten die Sicht erheblich. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss blieb erfolglos. (Az. 2Z BR 2/00).

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