Solarienbetreiber, die Kinder und Jugendliche als Kunden nicht abweisen, müssen seit dem Frühjahr mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld rechnen. Das Nutzungsverbot besteht zwar schon seit August 2009, doch nun wird der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je früher ein Mensch UV-Strahlung ausgesetzt ist, umso mehr steigt das Hautkrebsrisiko. Die Zahl der Neuerkrankungen hat in Deutschland drastisch zugenommen, so die Deutsche Krebshilfe. Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit eine Verordnung mit strengen Qualitätsanforderungen an die Solarienbetreiber vor.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen